In den italienischen Bergen gibt es Wege, die schon mit guten Wanderschuhen eine Herausforderung darstellen wĂĽrden. Wenn man sowas mit dem Motorrad befahren will, sollte man völlig angstfrei zur Welt gekommen sein. Denn beim kleinsten Fehler hat man ein Riesenproblem…ob das wirklich schlau ist?
Wer alkoholisiert mit Moped oder Motorrad erwischt wird (mit über 0,5 Promille), dessen Fahrzeug wird beschlagnahmt und versteigert (mit dem PKW geschieht das erst ab 1,5 Promille). Zusätzlich werden 500 bis 2.000 Euro Geldstrafe fällig und der Schein ist für 3 bis 6 Monate weg.
Wer mit einem fremden Auto unterwegs ist und mehr als 1,5 Promille hat, dessen Schein ist für zwei bis 4 Jahre(!) weg (bisher ein bis zwei Jahre). Damit wird ein beliebtes Schlupfloch gegen die Beschlagnahme des Fahrzeuges geschlossen, weil immer mehr Italiener auf Leasingfahrzeuge umgestiegen sind, die nicht ihnen gehören und deshalb nicht versteigert werden können. Dafür ist nun der Deckel doppelt lange weg.
“Nachtzuschlag”: wer zwischen 22 Uhr und 7 Uhr frĂĽh ein Delikt begeht, zahlt um bis zu einem Drittel mehr. Bei GeschwindigkeitsĂĽbertretungen und Alkohol am Steuer gibts die Nachtzuschläge auch – aber diese entscheidet ein Richter je nach Fall. Dort dĂĽrfen es dann auch 50% sein. Beispielsweise kosten nächtliche 10 km/h zu viel bis ĂĽber 200 Euro!
Eine vollständige Liste der Delikte und der zugehörigen Strafrahmen gibts auf der ARBÖ-Website.
Wir empfehlen: Urlaub genieĂźen, gemĂĽtlich unterwegs sein, kein Alkohol am Steuer – dann ist auch im Jahr 2009 ein Italien-Urlaub leistbar. Sonst nicht mehr.